Schulungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Weiterbildungen

Schulungen in Gera bei MCS

Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt.

1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Bildungsmaßnahmen ist in jedem Fall schriftlich bei MCS GmbH (nachfolgend MCS genannt) Gera vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Gestattet sind auch Anmeldungen per Fax oder Mail. In der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs werden Anmeldungen unberührt von Zulassungskriterien berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Maßnahme, behält sich MCS ein Auswahlverfahren vor. Mit Zugang der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Bei nicht Berücksichtigung wird dies dem/der Teilnehmer/ in mitgeteilt. Am Ende der Maßnahme erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat (MCS- bzw. IHK-Zertifikat.)

2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen zahlen die Teilnehmer stets im Voraus. Bei Bildungsmaßnahmen bis zu 6 Monaten kann Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von über sechs Monaten erfolgt die Zahlung des Entgelts in gleichen monatlichen Raten. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann.

3. Rücktritt und Kündigung
Bis zehn Werktage vor Beginn der Bildungsmaßnahme kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen, in schriftlicher Form, vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Maßnahmeentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Das Recht des Teilnehmers, sich vom Vertrag zu lösen, gilt uneingeschränkt, sofern der Grund zurechenbar zu vertreten ist (z.B. vorzeitige Arbeitsaufnahme). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage von Maßnahmen
MCS hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Maßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Maßnahmen sind ausgeschlossen.

5. Wechsel der Dozenten
Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen die Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgeltes. In jedem Fall sichert MCS das Erreichen der Ausbildungsziele in hoher Qualität.

6. Haftung
MCS haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen beruhen.

7. Ausschluss von der Teilnahme
MCS ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von MCS nach Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.

9. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MCS

10. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Bildungsmaßnahmen in Gera bei MCS statt. Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Gera.